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Bitte beachten Sie:

Für Verwaltungstätigkeiten die nichts mit unseren Dienstleistungen und deren Abrechnung zu tun haben und Verwaltungstätigkeiten in Mahnverfahren sowie Tätigkeiten im Rahmen einer Klage richten sich die in Rechnung gestellten Schadensersatzleistungen hierfür nach dem jeweils gültigen Verwaltungsgesetz und den aktuellen Verwaltungsgebühren.

Anschreiben die uns zu derartigen Tätigkeiten auffordern oder eine Reaktion erforderlich machen sind gleichzusetzen mit einer Beauftragung und werden automatisch kostenpflichtig.


Für alle anderen Fälle gelten die nachfolgenden Bedingungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rheinland-Pfalz-Dienstleistungen

(Stand: 28.10.2011)


1. Allgemeines

1.1.

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Kunde von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

2.1.

Die Angebote von

Rheinland-Pfalz-Dienstleistungen

sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2.

Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem beschriebenen Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

2.3.

Der Kunde ist an seinen Vertragsinhalt drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Leistung bzw. Lieferung beginnen.

3. Preise, Gefahrenübergang

3.1.

An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns zwei Wochen gebunden. Sollte eine spätere Auftragserteilung erfolgen, sind ggf. die derzeit gültigen Preise nochmals abzugleichen.

3.2.

Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Kunden. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

3.3.

Versicherungen gegen Schulden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

3.4.

Eine Haftung für oder durch Computerviren, die mittelbare oder unmittelbare Schulden (insbesondere auch Folgeschulden) verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Lieferung

4.1.

Angaben von Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware die Firma verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.

4.2.

Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen und jede andere Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

4.3.

Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.

5. Gewährleistungen

5.1.

Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

5.2.

Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Kunde Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

5.3.

Im Übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mängelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.

5.4.

Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.

5.5.

Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und eventuellen Garantieansprüchen ist der Kunde verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.

6. Zahlung, Verzug

6.1.

Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungenen nicht genannt sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.

6.2.

Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.

6.3.

Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

6.4.

Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.

6.5.

Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls vereinbarten Fälligkeitstag in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HGB).

6.6.

Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

6.7.

Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

7.2.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Kunde uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3.

Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

7.4.

Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seine Kunden vorzubehalten.

8. Software und Lizenzen

8.1.

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.

8.2

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden oder Sonderschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns, entgangenen Einsparungen oder Datenverlust, durch den Einsatz von Software, die über uns gekauft oder installiert wurde. Auch haften wir nicht für Schäden, die durch die Installation einer Software auf einem EDV System entstanden sind.

9. Sonstiges

9.1.

Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

9.2.

Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

9.3.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Gau-Algesheim. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks

ergebenden Verpflichtungen.

9.4.

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dauerhaft im Internet unter

www.rheinland-pfalz-dienstleistungen.de

verfügbar ist.

9.5

Gerichtsstand ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Bingen am Rhein.

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